Mietvertrag für ein Ferienhaus


zwischen
Rolf Egger (Vermieter): und Mieter:

Bastugatan 6
S-91234 Vilhelmina
egger-guidning@gmx.com
+46/(0)940 1 51 85

§ 1 – Mietobjekt:
möbiliertes Ferienhaus für 2-3 Personen in Malgovik
bestehend aus Grossküche, einem Zimmer sowie einer Schlafnische
fliessend kaltem und warmen Wasser sowie WC/Dusche
Rauchen im Häuschen und das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet
(Jagdhund im Freien auf besondere Anweisung erlaubt).

§ 2 – Mietzeit:
Wochenweise von Samstag bis Samstag (das entspricht 7 Übernachtungen pro Woche)
oder tagesweise (dazu muss aber das Objekt üblicherweise mindestens ein Tag im voraus gebucht werden).

§ 3 – Mietpreis:
Sie können wählen zwischen selber reinigen vor der Abreise oder reinigen lassen. Entsprechend Ihrer Wahl beträgt der Mietpreis pro Woche:
      Im Sommer (1.6.-31.10.): SKr. 4'600.- pro Woche ohne Reinigung
        bzw. 800.-/Tag (1-3 Tage) oder 750.-/Tag (4-6 Tage) + ev. SKr. 500.- für die Reinigung.
      Im Winter (1.11.-31.5.): SKr. 5'300.- pro Woche ohne Reinigung
        bzw. 900.-/Tag (1-3 Tage) oder 850.-/Tag (4-6 Tage) + ev. SKr. 500.- für die Reinigung.
Im Mietpreis sind sämtliche Kosten, wie Wasser, Elektrizität, Bettwäsche, Bade- und  Handtücher inbegriffen; nicht jedoch die Reinigung vor Verlassen des Häuschens.

§ 4 – Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag:
Anzahlung: 25% – sofort nach Rückbestätigung
Restzahlung: 75% – bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn
Kaution: SKr. 2500.-
Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (Mieters).

Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtmietpreises und ist bei der Buchung fällig (d.h. nach erhaltener schriftlicher Rückbestätigung mittels e-Post). Ihr Mietgesuch sowie unsere schriftliche Rückbestätigung stellt die Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen Reservierungen gibt der Vermieter 7 Tage feste Option für Erhalt des Mietvertrags und Leistung der Anzahlung.
Nach dieser Frist erlischt die Reservierung ohne erhaltene Anzahlung automatisch.
(Kurzfristige Anmietung sh. § 5)

Bitte beachten! Die Anzahlung wird auf den Gesamt-Mietpreis angerechnet. Die Restzahlung (inklusive der Kaution) ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit fällig.
Wird diese Restzahlung nicht fristgemäß geleistet (Valutastellung ist spät. 4 Wochen vor dem Antrittsdatum des Mieters), gilt dies (seitens des Mieters) als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann nach 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt.
Wir bitten deshalb im voraus um Beachtung dieser Fristen!

§ 5 – Bezahlung bei einer kurzfristigen Anmietung:
Bei einer Buchung bis zu 4 Wochen vor Beginn des Mietantritts ist der volle Mietpreis (inklusive der Kaution) sofort nach Erhalt der Rückbestätigung zu überweisen (Valutastellung ist 3 Tage nach Erhalt der Rückbestätigung).

§ 6 – Kaution:
Es ist erforderlich, „mit der Restzahlung“ (= spät. 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit) eine Kaution in der Höhe von SKr. 2'500.- zu überweisen ( kein Scheck)!
Bei der Abreise des Mieters und der ordnungsgemäßen Abnahme des Mietobjektes wird diese Kaution, sofern keine Schäden und/oder Mängel im Haus festgestellt wurden, rückerstattet.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Mietbedingungen erfolgt eine Aufrechnung der Kaution. Auf eine Kaution kann bei bekannten Mietern verzichtet werden.

§ 7 – Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters:
Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten wollen oder müssen, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich.
Sollte der Mieter für die vereinbarte Mietdauer einen adäquaten Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In diesem Fall wird dann die Höhe der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Tabelle siehe unten) auf SKr. 500.- Bearbeitungsgebühr begrenzt. Wird für den stornierten Zeitraum kein adäquater Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten:

Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt
– Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn: die volle Anzahlung
– Stornierung ab 59. bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
– Stornierung ab weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises

Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.

§ 8 – Versicherung:
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturm, Flut, Erdrutsch, Vulkanausbruch, (Wald-)Brand, terroristische Gewalthandlungen o. ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet, die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

§ 9 – Haftung:
Der Mieter haftet für die Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich sind.

§ 10 – An- und Abreise:
Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 11 Uhr erfolgt sein. Die Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor 16 Uhr möglich. Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort oder in Vilhelmina.

§ 11 – Personenzahl, Haustiere:
Die Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch sein Personal vor Ort abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten! Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt!

§ 12 – Sachschäden, Gewährleistung, Mängleanzeigen:
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sorgfältig zu behandeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen. Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen haben u.a. den Verlust der Kaution, sowie – je nach Verstoß – die sofortige Räumung des Mietobjektes zur Folge.
Wir weisen Sie darauf hin, dass keine Binden in die Toilette geworfen werden dürfen.
Bei Grobfahrlässigkeit bleiben dem Vermieter weitere Regress-Ansprüche vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Wir werden dann u.U. umgehend für Abhilfe sorgen. Schadenersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind ausgeschlossen.

§ 13 – Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Maßgebend ist schwedisches Recht.

Wichtig:
Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das Mietgesuch seitens des Vermieters schriftlich bestätigt worden ist und die vereinbarten Zahlungen geleistet worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Vermieter das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.